Im folgenden geht es um die Themen Haftpflicht, Krankenversicherung
und Hundesteuer

Inhalt von Seite 4:

  1. Hundesteuer, An- und Abmeldung, Kampfhundeverordnung
  2. Tierhalter - Haftpflichtversicherung 
  3. Krankenversicherung
  4. Anmerkung

Hundesteuer, An- und Abmeldung, Kampfhundeverordnung

Rechtsbegriff Hundesteuer

"Unter Hundesteuer versteht man die Steuer von Gemeinden auf die Haltung von Hunden. Hierbei ist jedoch nicht jeder Hundehalter automatisch Steuerschuldner. Es gibt eine ganze Reihe von Befreiungen. Insbesondere je nach Alter und Verwendung des Hundes kann die Steuer entfallen oder ermäßigt entstehen. Beispiele hierfür sind Blindenhunde oder Wachhunde. Für Hundezüchter gelten in der Regel ebenfalls andere Maßstäbe." (Quelle: Anwalts-Hotline).

Gerry mit Verband
Gerry mit Verband

Ich begab mich also zwecks Abklärung zum Bürgeramt der Stadt Saarbrücken und zog mir eine Wartekarte. In Anbetracht der vielen bereits wartenden Menschen erkundigte ich mich dann doch noch am Infoschalter. Eine sehr nette Mitarbeiterin der Stadtverwaltung erklärte mir, dass nicht das Bürgeramt sondern das Kassen und Steueramt (Steuerabteilung) in der Kohlwaagstraße 1 in 66111 Saarbrücken (Haus Berlin) für die An-; Abmeldung eines Hundes und die Steuerzahlung zuständig ist. Sie machte mir den Vorschlag ein für die weitere Bearbeitung notwendiges Formular auszufüllen und dieses dann an die zuständige Behörde weiterzuleiten. Von dort würde ich dann Antwort bekommen. In dem Formular wurde unsere Adresse, der Zeitpunkt der Aufnahme des Hundes, ein(e) eventuell(er)(e) VorbesitzerIn sowie das Alter des Hundes nachgefragt.

Notwendige Unterlagen gemäß der Internetseite der Stadt Saarbrücken

Anmeldung

Abmeldung


Das oben genannte Formular kann hier im PDF Format bezogen werden.  In Saarbrücken, so konnte ich im Internet nachlesen, gibt es für einen Hund aus einem Tierheim eine einjährige Steuerbefreiung. Dabei gelten bestimmte Voraussetzungen. So muss z.B. die Abgabeeinrichtung (also z.B. das Tierheim) vom Finanzamt als gemeinnützige Einrichtung anerkannt worden sein. Ansonsten ist die Höhe der Hundesteuer von der Anzahl der sich im Besitz des Halters befindlichen Hunde abhängig und beträgt in Saarbrücken für den ersten Hund 90,00  €. und für jeden weiteren Hund 168,00 €. (Quelle der Geldbeträge: Internetseite der Stadt Saarbrücken - diese sind aber nicht mehr aktuell. Ich habe daher die Beträge unserem Hundesteuerbescheid vom November 2005 entnommen, siehe unten). Die gesetzliche Grundlage dafür ist die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhöhung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 11.11.1997 (DS 0907/04, Amt für Ratsangelegenheiten - Rathaus St. Johann). Jetzt wissen wir es also ganz genau. Für die Haltung eines "Kampfhundes" wird (sehr strenge Voraussetzungen) ein erhöhter Steuersatz fällig.

Gericht bestätigt saarländische Kampfhundeverordnung

Saarbrücken (ddp-rps). Anders als in anderen Bundesländern hält die saarländische Kampfhundeverordnung einer juristischen Prüfung stand. Das saarländische Oberverwaltungsgericht in Saarlouis hat die Kampfhundeverordnung des Landes bestätigt, teilte Sozialsekretär Josef Hecken am Montag in Saarbrücken mit. Das Oberverwaltungsgericht habe eindeutig festgestellt, dass die saarländischen Regelungen so gestaltet seien, dass sie sowohl dem Interesse der Allgemeinheit auf wirksamen Schutz vor gefährlichen Hunden wie auch den Interessen der Hundehalter und des Tierschutzes Rechnung trügen, hieß es.

Nach der vier Jahre alten Verordnung ist die Haltung von American Staffordshire Terriern, Staffordshire Bullterriern sowie von American Pit Bull Terriern nur ausnahmsweise und nach Sachkundenachweis durch den Halter sowie nach einem Wesenstest für den Hund möglich.

Quelle:Yahoo Nachrichten vom 24. Mai 2004

Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland vom 26. Juli 2000. Hier abrufbar (*.pdf Format - Sie benötigen den Acrobat-Reader).

Kurze Zeit später erhielten wir Nachricht vom Kassen und Steueramt. Im Schreiben wurde mitgeteilt, dass eine Befreiung von der Hundesteuer nur gewährt wird, wenn durch die Bescheinigung des Tierheimes nachgewiesen wird, dass der Hund von dort stammt. Die Übernahme des Hundes ist durch eine Bescheinigung dieser Einrichtung nachzuweisen (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 Tierschutzgesetz). Die Befreiung gilt für denselben Hund nur einmal. Die Steuerbefreiung ist befristet und gilt nur für ein Jahr und beginnt mit dem 1. des Monats in dem der Hund aus der Einrichtung übernommen wurde. Dem Scheiben war eine Bescheinigung beigefügt, die vom Tierschutzverein Untere Saar e.V. ausgefüllt werden sollte. Für die Rückgabe des Nachweises wurde uns eine großzügige Frist gesetzt. Also fuhren wir zusammen mit Gerry ins Tierheim. Unser Hund hatte diese Wiederbegegnung entgegen den Befürchtungen meiner Frau auch ohne eine Traumatisierung überstanden. Dort erhielt ich dann eine ausgefüllte und abgestempelte Bescheinigung, die ich wiederum an das Steueramt zurücksandte. Einige Zeit später erhielten wir dann einen 4seitigen Hundesteuerbescheid für die Kalenderjahre 2005 und 2006. Aus diesem ging hervor, dass wir für die Dauer von einem Jahr von der Hundesteuer befreit waren. Für diese Zeit erhielten wir auch keine Steuermarke.

Inhalt der Bescheinigung:

Tierschutzverein 1924 e.V.              Saarbrücken, den .......... Berta-Bruch-Tierheim
Am Folsterweg
66117 Saarbrücken

Zur Vorlage bei der Landeshauptstadt Saarbrücken-Stadtsteueramt


Gemäß Tierabgabevertrag vom ........ mit der laufenden Nr. ...  hat/ben Herr/Frau/Eheleute............wohnhaft,....................
einen Hund übernommen, der am ............. dem Tierheim übergeben wurde.

Es wird hiermit ausdrücklich bescheinigt, dass das Tier aus dem Tierheim stammt, das gemäß Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes Saarbrücken, Steuernummer 040 140 14913, vom 10.04.2001 von der Körperschaftssteuer gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftssteuergesetz befreit und somit als gemeinnützig im Sinne von § 52 Abgabenverordnung anerkannt ist.

Unterschrift


Kassen- und Steueramt/Steuern
Infotelefon:  0681/905-3451

Gerry im Wolfspark Panoramabild im Wolfspark Wölfe im Wolfspark Merzig
Bilder: Zu Besuch im Wolfspark in Merzig 

Was macht nun die Stadt eigentlich mit der Hundesteuer?

Dazu konnte ich trotz ausführlicher Recherche im Internet nichts finden. Im Großen und Ganzen dürfte es dabei meiner Meinung nach um das Stopfen von Haushaltslöchern aber auch um die Deckung von Kosten gehen, die durch Hunde verursacht werden (z.B. Verschmutzung von Parks und Anlagen). Der frühere Zweck der Steuer bestand wohl darin, die Anzahl der in einer Kommune gehaltenen Hund unter Kontrolle zu bringen. In verschiedenen Parks in Saarbrücken (z.B. im Eichelmeyerpark in St. Johann) werden kostenlose Müllbeutel zur Verfügung gestellt. 

Bild 1 - KarteBild 2 - Karte
Bild 3 - KarteBild 4 - Karte
Quelle: Stadtplan  (Eichelmeyerpark)

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Tierhalter - Haftpflichtversicherung 

(Quelle der folgenden Ausführungen: Finanztest Oktober 2001)
Laut BGB unterliegt jeder Halter eines Tieres der sogenannten Gefährdungshaftung. Das heißt also, wenn das Tier einer Person Schaden zufügt, so ist der Besitzer dafür haftbar zu machen, unabhängig davon ob er schuldig ist oder nicht. Die Schuldfrage stellt sich also gar nicht, auch wenn der Vierbeiner mit Leine und Maulkorb gesichert war. Wenn dennoch was passiert, müssen Frauchen oder Herrchen zahlen. Da macht eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung Sinn. Auf diesem Hintergrund habe ich nach verschiedenen Angeboten Ausschau gehalten und auch bei Stiftung Warentest (Stiftung Warentest, der Link zum Test von 2001 ist nicht mehr erreichbar) vorbeigeschaut. Leider stammt der letzte Test aus dem Jahre 2001. Danals wurden wurden im "Finanztest" 70 Tierhalter-Haftpflichtversicherungen verglichen. Die preiswerteste war dabei die "Agila" mit 131,10 Mark im Jahr (Deckungssumme: 6.000.000 Mark). Einge Gesellschaften versichern den "Zweithund" für eine geringere Prämie. Für Nutztiere gelten andere Regeln. Ihre Halter haften erst dann, wenn sie einen Schadensfall selbst schuldhaft mit verursacht haben. Bei nicht schuldhaften Schäden haftet - bei Vorliegen aller Voraussetzungen - die Betriebshaftpflichtversicherung. Im damaligen Test wird bezüglich der Auswahl einer geeigneten Tierhalter-Haftpflichtversicherung folgendes empfohlen: Im Test wurden dabei nur Direktversicherer (ohne Selbstbehalt) berücksichtigt. Neuere Vergleichstests habe ich im Internet nur auf den Seiten der Versicherungsanbieter gefunden. Ich will den jeweiligen Anbietern nichts unterstellen, aber ein gewisses Misstrauen ist wohl nicht unberechtigt, schließlich will sich mit Sicherheit jeder Anbieter im besten Licht zeigen.

Im Test wurden noch folgende Tipps gegeben:
Für Kampfhunde besteht in verschiedenen Bundesländern eine Pficht zum Abschluss einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Nicht alle der im Test aufgelisteten Versicherungen bieten Versicherungsschutz für "Kampfhunde" an. Außerdem gelten höhere Tarife.

Zu den Testergebnissen (Top-Ten der verglichenen 70 Anbieter):  Top-Ten

Auf der Webseite der Agila konnte ich (Agila) die aktuellen Tarif einsehen. Grundsätzlich beträgt er 72 € im Jahr, bei 80 € Selbstbeteiligung im Schadensfall. Es besteht die Möglichkeit online einen Versicherungsvertrag abzuschließen.

Ab dem 01.02.2006 werden wir eine Tierhhalter - Haftpflichtversicherung für unseren Hund abschließen.



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Krankenversicherung

Ein schwieriges Thema. Wir haben uns mittlerweile dazu entschlossen die im Schnitt etwa 45 € umfassenden Beitragszahlungen selbst auf einem Konto anzusparen. Im Bedarfsfall können wir dann aus diesem Fundus schöpfen. Sollte keine Behandlung erforderlich werden, könnten wir natürlich mit dem hübschen Sümmchen etwas anderes machen. Was wir allerdings machen werden, ist der Abschluss einer OP-Kosten-Versicherung. Nach Austausch mit einer ganzen Reihe von Hundebesitzern(Innen) scheint das ein guter Kompromiss zu sein. Dennoch stellvertrend für andere Anbieter trotzdem einmal das Komplettangebot eines Krankenversicherungsträgers für Hunde:

Krankenversicherung für Hunde und Katzen, Anbieter: Agila

Dort gibt es auch einen Onlinerechner mit dem man in Abhängigkeit von Rasse, Schulterhöhe und Alter, sowie Zahlungsmodus (jährlich, vierteljährlich etc.) die Höhe der monatlich anfallenden Kosten errechnen lassen kann - eine praktische Sache. Auffallend allerdings, dass Hunde die beim Eintrittstermin in die Versicherung älter als 7 Jahre sind nicht mehr versichert werden. Nach Mitteilung einer Arbeitskollegin gäbe es da aber ein Angebot des "Fressnapf". Das habe ich allerdings noch nicht überprüft.  


Beispiel für OP-Kosten-Versicherung (Quelle: © Hundezeitung 8/2003 Hundezeitung)

Option: Bei einem Vertragsabschluss mit 10-jähriger Laufzeit werden auf die Beiträge bis zu 20 Prozent Rabatt gewährt.



Versicherungen
Anbieter Leistungsbeschreibung
IAK GmbH Versicherungsmakler Wartezeit 30 Tage, ab Vertragsbeginn..
  • Kosten der Operation infolge Krankheit oder Unfall zu 100 % (bei Aufnahme von Hunden ab dem sechsten Lebensjahr zu 80 %)
  • Tierarzt-Gebühren bis zum zweifachen Satz der Gebührenordnung (Fassung 01.08.1999)
  • Untersuchungen direkt vor der OP
  • Medikamente und Verbandsmaterial*
  • Nachsorgeuntersuchungen*
  • Kosten bei stationärerer Unterbringung* (*bis 10 Tage nach dem Operationstag)
  • Freie Tierarztwahl ist natürlich selbstverständlich
Beiträge sind gestaffelt nach Laufzeit, Selbsbeteiligung und dem erstatteten Satz (1x, 2x) der GO, kann auf der Homepage in einer Tabelle eingesehen werden. In unserem Fall wären es 12,33 monatlich (quartalsweise Zahlung, ohne Selbstbeteiligung, Laufzeit 1 Jahr).
AGILA OP-Kosten-Versicherung der AGILA
Für die OP-Kosten-Versicherung gibt es 2 Tarife: einen für Hunde, einen für Katzen. Für Hunde beträgt der Monatsbeitrag nur 14,90 EUR, für Katzen nur 8,90 EUR. Unser Hund ist mit fünf Jahren leider zu alt. 
Uelzener Übernahme der Kosten der Operation infolge Unfall oder Krankheit bis zu 100 % nach dem zweifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte in der Fassung vom 1. August 1999, des Untersuchungstages vor einer OP inklusive der Nebenkosten, wie Medikamente und Verbandsmaterial und der Nachsorge und einer möglichen stationären Unterbringung sowie der verordneten Arzneimittel bis zum 10. Tag nach der Operation während der Vertragslaufzeit.

Aufnahmealter:
Ab dem 4. Lebensmonat. 
Werden Hunde ab dem 6. Lebensjahr zur Versicherung angemeldet, beträgt die Erstattung statt 100%=80%.

Wie bei allen anderen Anbieten - freie Tierarztwahl. Auf der Homepage kann der Beitrag berechnet werden. In unserem Fall wären dies bei vierteljährlicher Zahlung39,50 € (ohne Selbstbeteiligung, Laufzeit 1 Jahr, vierteljährliche Zahlungsweise), also monatlich 13,17 € (gerundet).



Bis jetzt ist die IAK GmbH Versicherungsmakler unserer Favorit.


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Anmerkung

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